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Leistungsprüfung

Termine Leistungsprüfung 2024:

Termine für die Leistungsprüfung stehen unter Vorbehalt fest.
Wir werden diese rechtzeitig nochmals veröffentlichen und per E-Mail und auf den Schulungen mitteilen.

Ort:
Nürtingen - Wörth - Mi. 12.06.24 – 19.30 Uhr

Ort:
Frickenhausen - Stadion - So. 23.06.24 – 10.30 Uhr


Leistungsprüfung - Stadion Wörth

Schiedsrichter-Leistungsprüfungen

Die jährlichen SR-Leistungsprüfungen werden im Regelfall im Stadion Wörth in Nürtingen bzw. auf dem Sportplatz in Frickenhausen abgehalten. Hierbei haben unsere Schiedsrichter die aktuelle körperliche Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Es werden gruppenintern folgende Anforderungen an die Schiedsrichter gestellt:




Die Teilnahme an den Leistungsprüfungen wird bei der Spieleinteilung berücksichtigt. Die Schiedsrichter in Beobachtung müssen die Leistungsprüfung bei ihren Lehrgängen unter Aufsicht eines Verbands-Lehrwartes ablegen.

Wfv ab der Saison 2017/2018

Leistungsprüfung Merkblatt 17/18
Leistungsprüfung Merkblatt 17/18

Allgemeine Hinweise zur schriftlichen Prüfung:

Bezirksliga:
Regeltest: 15 Fragen/30 Punkte/best. 25 Punkte

Landes-/Verbands-/und Oberliga:
Regeltest: 15 Fragen/30 Punkte/best. 25 Punkte
Konformitätstest: 15 Szenen/30 Punkte/best. 25 Punkte
Wert jeweils 50%
Eine Wiederholung der Tests ist auf den jeweiligen Lehrgängen möglich.

Allgemeine Hinweise zur körperlichen Leistungsprüfung

Bezirksliga und Landesliga:

Es wird zuerst die Langstrecke gelaufen, dann folgt die Kurzstrecke

Verbands-/ und Oberliga:

Es wird zuerst die Kurzstrecke gelaufen, dann folgt die Langstrecke
Kurzstrecke Anzahl Langstrecke Runden

Bezirksliga 6,2 s 6 17/22 s 10
Landesliga 6,2 s 6 15/22 s 10
Verbandsliga 6,2 s 6 15/20 s 10
Oberliga 6,2 s 6 15/20 s 10

Werden bei den Lehrgängen für die Oberliga, Verbandsliga, Landesliga und Bezirksliga, dem Lehrgang für die SRinnen sowie dem Regionaltermin der Bezirksliga beim körperlichen Eignungstest max. zwei Einzelläufe nicht bestanden, so können diese innerhalb dieser Leistungsprüfung einmalig wiederholt werden.

Gelingt dies nicht oder wurden mehr als zwei Läufe nicht bestanden, so ist die gesamte körperliche Leistungsprüfung zu wiederholen.

Die Wiederholung ist jedoch nur einmal bei einem vom VSRA festgelegten Termin möglich.

Tritt ein SR zu einem Lehrgang oder einer/beiden Prüfungen nicht an bzw. muss diese abbrechen, gilt die Prüfung als nicht bestanden. In diesen Fällen ist eine Wiederholung der fehlenden Prüfung(en) nur einmal bei einem vom VSRA festgelegten Termin (z.B. Bezirksliga-Lehrgang) möglich. Für Nachprüfungen gelten die Anforderungen des jeweiligen Lehrgangs/Prüfungstermin.

Erfolgt die Ablegung der Nachprüfung nach bereits begonnener Saison, so hat der SR kein Anrecht auf die vollständige Zuteilung der notwendigen Beobachtungsspiele.

Bei unentschuldigter Nichtteilnahme an einem Lehrgang oder einem Regionaltermin gilt dieser als nicht bestanden. In solchen Fällen ist eine Wiederholung im selben Spieljahr nicht mehr möglich und der Schiedsrichter scheidet mit sofortiger Wirkung aus der Beobachtung aus.


MERKBLATT [430 KB]